Die Verordnung PJC/678/2026 ändert die Anhänge I, II und III des Königlichen Erlasses 309/2022, um die durch Carbon Leakage gefährdeten Industriezweige anzupassen. Dabei wird die Klassifizierung der Teilsektoren aktualisiert und ein neues Kriterium für den Ausgleich indirekter Kosten festgelegt. Die Änderung betrifft unmittelbar Industrieunternehmen, die in Gebieten mit hohem Carbon-Leakage-Risiko tätig sind (Art. 2).
Gilt für dieses Profil
art. 2
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 2
Gilt für dieses Profil
art. 2
Für Industrieunternehmen in Sektoren mit Carbon-Leakage-Risiko ist eine Aktualisierung ihrer Klassifizierung in den Anhängen zum Ausgleich indirekter Kosten erforderlich. Dies kann ihren Anspruch auf Beihilfen oder Entschädigungen beeinflussen. Die Behörden müssen die Register der Exponiertheit überprüfen, um das neue Kriterium korrekt anzuwenden (Art. 2). Die Anpassungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Actualizar clasificación en los anexos I, II y III del RD 309/2022 según el nuevo criterio de exposición | art. 2 | 3 meses desde entrada en vigor |
| Revisar exposición a fuga de carbono en operaciones industriales | art. 2 | 3 meses desde entrada en vigor |
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