Der Tarifvertrag der Heineken España, SA wurde veröffentlicht. Er tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028 (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015). Der Vertrag ersetzt die am 18. November 2021 veröffentlichte Fassung. Gemäß dem konsolidierten Text ist die Laufzeit verlängerbar.
Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.
Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Gilt für dieses Profil
art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015
Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.
Die Unternehmen der Heineken España, SA sowie deren Betriebsstätten müssen den neuen Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2025 anwenden (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015). Die Beschäftigten in den Werken und Produktionsstätten unterliegen den im neuen Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen. Die Möglichkeit der Verlängerung der Laufzeit ermöglicht eine kontinuierliche Anwendung ohne die Notwendigkeit unmittelbarer neuer Genehmigungen.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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