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BOE-A-2026-14408 ·2. Juli 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Heineken España: Neuer Tarifvertrag gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028

Der Tarifvertrag der Heineken España, SA wurde veröffentlicht. Er tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028 (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015). Der Vertrag ersetzt die am 18. November 2021 veröffentlichte Fassung. Gemäß dem konsolidierten Text ist die Laufzeit verlängerbar.

In 2 Punkten

  1. Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2025 in Kraft (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028, verlängerbar (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Empresa de Heineken España, SA
  • Actividades en plantas o centros de producción

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die Unternehmen der Heineken España, SA sowie deren Betriebsstätten müssen den neuen Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2025 anwenden (Art. 90.2 und 3 RDL 2/2015). Die Beschäftigten in den Werken und Produktionsstätten unterliegen den im neuen Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen. Die Möglichkeit der Verlängerung der Laufzeit ermöglicht eine kontinuierliche Anwendung ohne die Notwendigkeit unmittelbarer neuer Genehmigungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-07-02pubVeröffentlichung im BOE
2025-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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