Es werden die vom Ministerium für Bildung, Berufsbildung und Sport geschlossenen Vereinbarungen veröffentlicht, die es Studierenden der Fachrichtungen Bildende Künste und Design der Escuela de Arte Miguel Marmolejo in Melilla ermöglichen, Praktika in verschiedenen Einrichtungen zu absolvieren (Art. 48.8 Gesetz 40/2015). Die Vereinbarungen legen die Verpflichtungen der kooperierenden Unternehmen fest, wie etwa die Überwachung des Prozesses und die Einhaltung des Arbeitsschutzes (Klausel elf).
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Für die aufgeführten kooperierenden Unternehmen und Organisationen (wie Impresiona Melilla, SL oder Serveo Facility Management, SAU) formalisiert die Regelung deren Beteiligung an der praktischen Ausbildung der Studierenden. Sie sind verpflichtet, den Zugang zu Betreuern zu gewährleisten, den Ausbildungsplan einzuhalten und den Arbeitsschutz sicherzustellen (Klausel elf). Die Studierenden verpflichten sich, die Arbeitszeiten und internen Vorschriften der aufnehmenden Einrichtung einzuhalten (Klausel zwölf).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Garantizar el acceso a las dependencias para el tutor del centro docente | cláusula undécima, apartado a | |
| Cumplir con los requisitos de prevención de riesgos laborales y proporcionar equipos de protección | cláusula undécima, apartado d |
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