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BOE-A-2026-12769 ·12. Juni 2026 ·acuerdo Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mitglieder der Justizlaufbahn und Praktikanten: 3 Monate Frist für Anträge auf Fortbildungsbeihilfen

Die Vereinbarung genehmigt die Ausschreibung von Beihilfen zur Fortbildung von Mitgliedern der Justizlaufbahn und Praktikanten gemäß Gesetz 38/2003 und der Vereinbarung vom 9. Juni 2022 (Art. 2). Die Fortbildungsmaßnahmen müssen kontinuierlich, spezialisiert und von hoher Qualität sein (Art. 1). Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung (Art. 3).

In 2 Punkten

  1. Mitglieder der Justizlaufbahn und Praktikanten können Fortbildungsbeihilfen beantragen (art. 2)
  2. Antragsfrist: 3 Monate ab Veröffentlichung (art. 3)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Mitglieder der Justizlaufbahn und Praktikanten erhalten Zugang zu Beihilfen für Fortbildungsmaßnahmen, was ihre kontinuierliche Weiterbildung verbessert (Art. 2). Justizvereinigungen, die diese Aktivitäten organisieren, können Fördermittel erhalten. Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung der Vereinbarung (Art. 3).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de ayuda para actividades formativas dentro de los 3 meses siguientes a la publicación art. 3 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-06-12pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-12vigorInkrafttreten (art. 3)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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