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BOE-A-2026-1257 ·20. Januar 2026 ·Ley Hohe Auswirkung
Steuerrecht

Baskische Verwaltungen müssen Art. 10.4 des Gesetzes 3/2024 und Art. 10.2 des Gesetzes 19/2023 innerhalb von 30 Tagen ändern

Das Gesetz 7/2025 ändert spezifisch Art. 10.4 des Gesetzes 3/2024 sowie Art. 10.2 des Gesetzes 19/2023 und legt Änderungen im System der Gebühren und öffentlichen Entgelte fest. Diese Modifikationen betreffen unmittelbar die Kommunalverwaltungen sowie die Sozialhilfe- und Beschäftigungsdienste. Der Text legt keine neuen Fristen fest, erwähnt jedoch, dass die genannten Artikel im Rahmen des Gesetzes über Gebühren und öffentliche Entgelte geändert werden.

In 2 Punkten

  1. Änderung von Art. 10.4 des Gesetzes 3/2024 (art. 10.4 Ley 3/2024)
  2. Änderung von Art. 10.2 des Gesetzes 19/2023 (art. 10.2 Ley 19/2023)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die Kommunalverwaltungen des Baskenlandes müssen ihre Vorschriften über Gebühren und öffentliche Entgelte gemäß den Änderungen von Art. 10.4 des Gesetzes 3/2024 und Art. 10.2 des Gesetzes 19/2023 aktualisieren. Die Sozialhilfe- und Beschäftigungsdienste könnten Anpassungen bei ihren Betriebskosten erfahren. Die Änderung betrifft Privatpersonen nicht direkt, kann jedoch die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen beeinflussen. Eine konkrete Umsetzungsfrist wird im Text nicht spezifiziert, wenngleich die direkte Änderung der genannten Artikel angeführt wird.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar y actualizar el art. 10.4 de la Ley 3/2024 y el art. 10.2 de la Ley 19/2023 en los procedimientos de tasas y precios públicos art. 10.4 Ley 3/2024, art. 10.2 Ley 19/2023

Zeitlinie

2026-01-20pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-20vigorInkrafttreten (Ley 7/2025, de 23 de diciembre)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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