Das Gesetz 7/2025 ändert spezifisch Art. 10.4 des Gesetzes 3/2024 sowie Art. 10.2 des Gesetzes 19/2023 und legt Änderungen im System der Gebühren und öffentlichen Entgelte fest. Diese Modifikationen betreffen unmittelbar die Kommunalverwaltungen sowie die Sozialhilfe- und Beschäftigungsdienste. Der Text legt keine neuen Fristen fest, erwähnt jedoch, dass die genannten Artikel im Rahmen des Gesetzes über Gebühren und öffentliche Entgelte geändert werden.
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Die Kommunalverwaltungen des Baskenlandes müssen ihre Vorschriften über Gebühren und öffentliche Entgelte gemäß den Änderungen von Art. 10.4 des Gesetzes 3/2024 und Art. 10.2 des Gesetzes 19/2023 aktualisieren. Die Sozialhilfe- und Beschäftigungsdienste könnten Anpassungen bei ihren Betriebskosten erfahren. Die Änderung betrifft Privatpersonen nicht direkt, kann jedoch die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen beeinflussen. Eine konkrete Umsetzungsfrist wird im Text nicht spezifiziert, wenngleich die direkte Änderung der genannten Artikel angeführt wird.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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