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BOE-A-2026-12015 ·4. Juni 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Game Stores Iberia SLU: Ab dem 01.01.2026 gilt der III. Tarifvertrag für Handels-, Freizeit- und Softwareunternehmen

Der III. Tarifvertrag von Game Stores Iberia, SLU, wurde durch Beschluss vom 26. Mai 2026 registriert und veröffentlicht. Er findet ab dem 1. Januar 2026 im Sektor der Handels-, Freizeit- und Softwareunternehmen Anwendung (Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015). Die Laufzeit erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2028 und ist verlängerbar.

In 2 Punkten

  1. Anwendung ab 01.01.2026 in den Bereichen Handel, Freizeit und Software (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Gültigkeit bis 31.12.2028, verlängerbar (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die Arbeitnehmer von Game Stores Iberia, SLU, unterliegen ab dem 1. Januar 2026 den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Unternehmen des Sektors Handels, Freizeit und Software, die in einem Arbeitsverhältnis mit diesem Unternehmen stehen, müssen dessen Bedingungen ab diesem Datum anwenden. Für Arbeitnehmer anderer Sektoren ergeben sich keine Änderungen der Rechte oder Pflichten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-06-04pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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