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BOE-A-2026-11587 ·29. Mai 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Gesundheitsbehörden müssen die Bewertung von Gesundheitstechnologien gemäß der Verordnung (EU) 2021/2282 und dem RDL 1/2015 vornehmen

Die Norm legt fest, dass Gesundheitsbehörden die Bewertung von Gesundheitstechnologien im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/2282 sowie des Real Decreto Legislativo 1/2015 vornehmen müssen, insbesondere unter Berücksichtigung von Artikel 92 und Artikel 21.2 des Gesetzes 16/2003. Es werden keine neuen Verfahren oder Fristen eingeführt, sondern der rechtliche Referenzrahmen für die Bewertung festgelegt.

In 2 Punkten

  1. Die Bewertungen müssen der Verordnung (EU) 2021/2282 entsprechen (art. 92 del RDL 1/2015)
  2. Artikel 21.2 des Gesetzes 16/2003 legt den Referenzrahmen für die Bewertung fest (art. 21.2 Ley 16/2003)

Wie es Betroffene betrifft

Die Gesundheitsbehörden müssen sicherstellen, dass ihre Bewertungen von Gesundheitstechnologien gemäß den Kriterien der Verordnung (EU) 2021/2282 und des Real Decreto Legislativo 1/2015 erfolgen. Die Einhaltung ist zwingend erforderlich, um die Gültigkeit technischer Entscheidungen zu wahren. Es gibt keine direkten Auswirkungen auf Unternehmen, Fachkräfte oder Patienten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-29pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-29vigorInkrafttreten (art. 1)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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