Die Anordnung legt fest, dass während des Streiks am 26. und 27. Mai in Metallunternehmen in La Coruña Mindestdienste zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Anlagen aufrechtzuerhalten sind. Diese Anforderung ergibt sich aus den Artikeln 1 und 2 des Königlichen Erlasses 1170/1988. Die Streikdauer beträgt 24 Stunden, von 00:00 bis 24:00 Uhr; bei Schichtbetrieb beginnt der Streik um 22:00 oder 23:00 Uhr des Vortages und endet 24 Stunden später.
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orden TED/512/2026
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
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Metallunternehmen in La Coruña müssen am 26. und 27. Mai von 00:00 bis 24:00 Uhr sowie im Schichtbetrieb von 22:00 oder 23:00 Uhr des Vortages bis 22:00 oder 23:00 Uhr des Folgetages Mindestdienste leisten (Art. 1 und 2 des Königlichen Erlasses 1170/1988). Bei Nichteinhaltung der Mindestdienste steigt das Risiko von Stromausfällen oder Unfällen. Die durch den Provinzvertrag betroffenen Arbeitnehmer dürfen ihre Tätigkeiten während des Streiks nicht einstellen.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Mantener servicios mínimos durante la huelga del 26 y 27 de mayo | art. 1 del Real Decreto 1170/1988 | 24 horas, desde 00:00 hasta 24:00 horas |
| Asegurar seguridad de personas y bienes en instalaciones durante la huelga | art. 2 del Real Decreto 1170/1988 | 24 horas, desde 00:00 hasta 24:00 horas |
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