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BOE-A-2026-11181 ·25. Mai 2026 ·Gesetz critical
Steuerrecht

Navarrese Behörden dürfen 2026 Sondermittel von bis zu 150.000 EUR pro Abteilung gewähren

Das Foralgesetz 6/2026 ermächtigt die Abteilungen der Regierung von Navarra, außerordentliche und ergänzende Mittel für das Investitionsprogramm 2025 bereitzustellen. Der Höchstbetrag pro Abteilung beläuft sich auf 150.000 EUR gemäß Artikel 48 des Foralgesetzes 13/2007. Die Mittel sind zweckgebunden für Investitionen und dürfen nicht für laufende Ausgaben verwendet werden. Die Bestimmung wurde am 25. Mai 2026 im BOE veröffentlicht.

In 2 Punkten

  1. Sondermittel von bis zu 150.000 EUR pro Abteilung (art. 48 Ley Foral 13/2007)
  2. Mittel ausschließlich für das Investitionsprogramm 2025 bestimmt (art. 48 Ley Foral 13/2007)

Wen betrifft es

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  • No se especifican condiciones de acceso para pymes

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  • No se especifican condiciones de acceso para startups

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  • No se especifican condiciones de acceso para autónomos

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  • No se especifican condiciones de acceso para particulares

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  • No se especifican condiciones de acceso para empresas grandes

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  • No se especifican condiciones de acceso para no residentes

Wie es Betroffene betrifft

Die Abteilungen der Regierung von Navarra müssen Sondermittel zur Finanzierung von Investitionen im Jahr 2025 bereitstellen. Der Höchstbetrag pro Abteilung beträgt 150.000 EUR (Art. 48). Die betroffenen öffentlichen Stellen müssen ihre Haushalte überprüfen und Investitionen im Rahmen dieser Mittel bereitstellen. Für Privatpersonen, KMU oder private Unternehmen ergeben sich keine Verpflichtungen. Die Mittel dürfen nicht für laufende Ausgaben verwendet werden (Art. 48).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-25pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-20vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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