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BOE-A-2026-11134 ·23. Mai 2026 ·Ley critical
Steuerrecht

Erbverträge zur Verbesserung der Staatsangehörigkeit: 30 Tage Frist für Eintragung in galicische Register

Die Resolution vom 26. Januar 2026 legt fest, dass Erbverträge zur Verbesserung (pactos sucesorios de mejora), die von deutschen Staatsangehörigen geschlossen wurden, unter Anwendung der galicischen Zivilrechtlichen Zugehörigkeit (vecindad civil gallega) in die Grundbücher von A Coruña eingetragen werden können. Dieses Kriterium ermöglicht die Anerkennung des Dokuments im Rahmen einer grenzüberschreitenden Erbschaft, sofern der Vertrag der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 unterliegt. Die Frist für die Antragstellung beträgt 30 Tage ab dem Datum der Zustellung des Rechtsbehelfs (Art. 3).

In 2 Punkten

  1. Erbverträge zur Verbesserung durch deutsche Staatsangehörige können aufgrund der zivilrechtlichen Zugehörigkeit in galicischen Registern eingetragen werden (art. 3)
  2. 30-Tage-Frist für die Antragstellung nach Zustellung des Rechtsbehelfs (art. 3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con trabajadores que gestionen sucesiones transfronterizas

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos con herencias transfronterizas y pactos de mejora

Gilt für dieses Profil

  • Personas de nacionalidad alemana que otorguen pactos sucesorios de mejora

art. 3

Gilt für dieses Profil

  • Nacionales alemanes con herencias en Galicia

art. 3

Wie es Betroffene betrifft

Für deutsche Staatsangehörige, die Erbverträge zur Verbesserung schließen, eröffnet sich die Möglichkeit der Eintragung in galicische Register mittels der zivilrechtlichen Zugehörigkeit, was die Anerkennung dieser Dokumente bei grenzüberschreitenden Erbfällen erleichtert. Die Registerbehörden können diese Fälle im Rahmen der Verordnung (EU) 650/2012 bearbeiten. Erbrechtliche Berater müssen die Einhaltung der 30-Tage-Frist für die Antragstellung prüfen und sicherstellen, dass der Vertrag der europäischen Verordnung unterliegt.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de inscripción del pacto sucesorio de mejora en el plazo de 30 días art. 3 30 días desde la notificación del recurso

Zeitlinie

2026-05-23pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-26vigorInkrafttreten (resolución de 26 de enero de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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