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BOE-A-2026-10885 ·21. Mai 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Antragstellung für den Kulturbonus für junge Menschen bis zum 31. Dezember 2026 erforderlich

Das Königliche Erlass 401/2026 hebt den RD 191/2023 auf und legt neue Regelungen für den Kulturbonus für junge Menschen fest. Der Antrag muss vor dem 31. Dezember 2026 gestellt werden (Art. 1). Die Frist ist auf das Jahresende festgelegt, wobei kein Beginn des Antragszeitraums spezifiziert wird.

In 2 Punkten

  1. Antragstellung für den Kulturbonus für junge Menschen vor dem 31.12.2026 (art. 1)
  2. Aufhebung des Königlichen Erlasses 191/2023 (art. 1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Jóvenes entre 16 y 25 años
  • Que soliciten el Bono Cultural Joven

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren, die den Kulturbonus beantragen, müssen ihren Antrag vor dem 31. Dezember 2026 einreichen (Art. 1). Die Frist enthält keine Angaben zum Beginn der Antragstellung. Die Verwaltungen müssen ihre Systeme aktualisieren, um die neue Regelung umzusetzen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud del Bono Cultural Joven antes del 31 de diciembre de 2026 art. 1 31-12-2026

Zeitlinie

2026-05-21pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-21vigorInkrafttreten (art. 1)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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