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BOE-A-2026-10882 ·21. Mai 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Aufhebung der Selbstverwaltungseinrichtung Mutualidad General Judicial durch das Königliche Dekret 397/2026

Das Königliche Dekret 397/2026 hebt das Königliche Dekret 96/2019 sowie die Kapitel VI und VII der durch das Königliche Dekret 1026/2011 genehmigten Regelung für die Justizvorsorge auf. Die Regelung wird durch die Hinzufügung des Abschnitts 6 zum Kapitel V (Art. 2) geändert. Die Aufhebung erfolgt gemäß Art. 98 und der Zusatzbestimmung 4 des Gesetzes 40/2015 (Art. 3).

In 3 Punkten

  1. Hebt das Königliche Dekret 96/2019 sowie die Kapitel VI und VII der Regelung auf (art. 2)
  2. Fügt dem Kapitel V der Regelung den Abschnitt 6 hinzu (art. 2)
  3. Erfolgt gemäß Art. 98 und der Zusatzbestimmung 4 des Gesetzes 40/2015 (art. 3)

Wie es Betroffene betrifft

Beamte der Justizverwaltung verlieren den Zugang zum im Königlichen Dekret 96/2019 vorgesehenen Vorsorgesystem. Autonome Körperschaften, die von diesem System abhängig waren, müssen ihre Verfahren anpassen. Die Änderung betrifft unmittelbar Fälle von Arbeitsunfähigkeit und Renten, die von der Selbstverwaltungseinrichtung Mutualidad General Judicial verwaltet werden (Art. 2).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-21pubVeröffentlichung im BOE
2026-06-01vigorInkrafttreten (disposicion final primera)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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