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BOE-A-2026-10226 ·11. Mai 2026 ·otro Geringe Auswirkung
Steuerrecht

Der Consell erklärt die Wallfahrt der Santa Faz in Alicante zum immateriellen Kulturgut

Mit dem Dekret 59/2026 wird die Wallfahrt der Santa Faz (Romería de la Santa Faz) in Alicante gemäß Artikel 45 des Gesetzes 4/1998 über das valencianische Kulturerbe zum immateriellen Kulturgut erklärt. Diese Anerkennung schützt traditionelle Praktiken sowie die Verwendung des Valencianischen als kulturellen Ausdruck. Die Erklärung erfolgt durch ein Dekret des Consell gemäß den Bestimmungen des Artikels 26.2 desselben Gesetzes.

In 2 Punkten

  1. Die Wallfahrt der Santa Faz wird zum immateriellen Kulturgut erklärt (art. 45 Ley 4/1998)
  2. Die Erklärung erfolgt durch ein Dekret des Consell gemäß dem Gesetz 4/1998 (art. 26.2 Ley 4/1998)

Wie es Betroffene betrifft

Für den Kultur- und Tourismussektor in Alicante stärkt diese Anerkennung die Sichtbarkeit und den Schutz einer lokalen Tradition und fördert deren Entwicklung und Nachhaltigkeit. Die an der Wallfahrt beteiligten Gemeinschaften und Familien erhalten eine höhere Anerkennung und rechtliche Absicherung. Lokale Verwaltungen können dies zur Förderung des Kulturerbes nutzen. Kulturberater müssen ihre Berichte über immaterielle Güter entsprechend aktualisieren.

Zeitlinie

2026-05-11pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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