Mitarbeiter von Vocento.Medios, SAU erhalten rückwirkende Gehaltsanpassungen ab Januar 2026
Mit der Veröffentlichung der Resolution der Generaldirektion für Arbeit vom 4. August 2026 (BOE-A-2026-17707) wurde der neue Tarifvertrag (Convenio Colectivo) in Spanien für das Unternehmen Vocento.Medios, SAU offiziell registriert. Diese Vereinbarung legt die grundlegenden Arbeitsbedingungen für die Belegschaft des Unternehmens für den Zeitraum von 2026 bis zum 31. Dezember 2028 fest und schafft damit einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die kommenden drei Jahre.
Was sich ändert
Die wesentliche Neuerung dieses Abkommens liegt in der zeitlichen Anwendung der wirtschaftlichen Bedingungen. Gemäß Artikel 4 der Resolution werden die finanziellen Auswirkungen des Tarifvertrags rückwirkend zum 1. Januar 2026 angewendet. Dies bedeutet, dass alle im Vertrag vereinbarten Gehaltsanpassungen oder monetären Leistungen, die für das Geschäftsjahr 2026 vorgesehen sind, ab Beginn dieses Jahres effektiv werden müssen.
Darüber hinaus definiert der Vertrag eine klare zeitliche Befristung. Die Gültigkeit erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren, wobei das Ende der regulären Laufzeit auf den 31. Dezember 2028 festgesetzt ist (Art. 4). Ein wichtiger Punkt für die Planung der Personalabteilung ist zudem die Regelung zur Verlängerung: Sollte keine Partei den Vertrag fristgerecht kündigen, verlängert er sich automatisch um ein Jahr zu den gleichen Bedingungen (Art. 5.1).
Kontext
In Spanien werden Tarifverträge auf Unternehmensebene durch Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und den Arbeitnehmervertretern (Betriebsratsmitglieder oder Personaldelegierte) geschlossen. Diese Verträge dienen dazu, die gesetzlichen Mindeststandards des Arbeitsstatuts (Estatuto de los Trabajadores) zu ergänzen und spezifisch auf die Bedürfnisse eines Unternehmens oder einer Branche zuzuschneiden. Der vorliegende Fall von Vocento.Medios, SAU ist ein klassisches Beispiel für eine unternehmensinterne Regelung, die darauf abzielt, die Arbeitsbeziehungen für einen festen Zeitraum zu stabilisieren und Planungssicherheit sowohl für die Arbeitgeberseite als auch für die Arbeitnehmer zu schaffen.
Die Einordnung erfolgt unter der Aufsicht der Generaldirektion für Arbeit, die die Einhaltung der formalen Anforderungen des Registrierungsdekrets sicherstellt. Durch die Rückwirkung der wirtschaftlichen Bedingungen wird sichergestellt, dass die Lücke zwischen dem Ende des alten Abkommens und der Unterzeichnung des neuen Textes finanziell ausgeglichen wird, was ein gängiges Instrument zur Wahrung der Kaufkraft der Arbeitnehmer ist.
Wen es betrifft und wie
Mitarbeiter von Vocento.Medios, SAU:
Die Belegschaft an allen Arbeitsstandorten in ganz Spanien ist direkt von den in diesem Tarifvertrag (Convenio Colectivo) in Spanien festgelegten Mindestbedingungen betroffen. Für die meisten Arbeitnehmer bedeutet dies eine garantierte wirtschaftliche Anpassung mit Rückwirkung zum Jahresbeginn 2026 (Art. 4).
Führungskräfte und Ausnahmen:
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Beschäftigten unter diesen Vertrag fallen. Gemäß Artikel 3, Absatz 2, sind explizit ausgeschlossen:
- Personen, die gemäß den Artikeln 1.3 c) und 2.1 a) des Arbeitsstatuts (Estatuto de los Trabajadores) eingestuft sind.
- Führungskräfte, die mindestens einen gesamten Funktionsbereich leiten und der Sozialversicherungsstufe 1 (nivel 1 de cotización) angehören.
Das Unternehmen (Vocento.Medios, SAU):
Für das Unternehmen schafft der Vertrag eine rechtliche Stabilität für die Jahre 2026 bis 2028. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die rückwirkenden Zahlungen korrekt zu berechnen und umzusetzen. Gleichzeitig erhält das Unternehmen durch die Kündigungsfrist von drei Monaten (Art. 5.1) eine gewisse Vorhersehbarkeit bei etwaigen zukünftigen Vertragsänderungen.
Was zu tun ist und wann
Basierend auf den Bestimmungen der Resolution (BOE-A-2026-17707) ergeben sich folgende Handlungsfelder und Fristen:
- Für die Personalabteilung (HR): Die wirtschaftlichen Anpassungen müssen unter Berücksichtigung der Rückwirkung zum 1. Januar 2026 in den Lohnabrechnungen implementiert werden (Art. 4).
- Für die Arbeitnehmervertreter: Die Überwachung der korrekten Umsetzung der neuen Bedingungen ist essenziell.
- Bei Vertragsende: Falls eine Partei den Vertrag nicht verlängern möchte, muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die Frist hierfür beträgt mindestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit (Art. 5.1).
- Im Falle von Verhandlungen: Sollte ein Jahr nach einer Kündigung kein neuer Vertrag geschlossen worden sein, müssen die Parteien ein Mediationsverfahren beim regionalen Institut für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit einleiten (Art. 5.3).
Für eine detaillierte Prüfung der individuellen Auswirkungen auf Ihre spezifische Situation oder bei Fragen zur korrekten Umsetzung der rückwirkenden Zahlungen empfehlen wir, die entsprechende Fachabteilung von BMC zu kontaktieren.
Haeufige Fragen
- Ab wann gelten die neuen Gehaltsregelungen?
- Die wirtschaftlichen Auswirkungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 (Art. 4).
- Wie lange ist der Tarifvertrag gültig?
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und endet regulär am 31. Dezember 2028 (Art. 4).
- Gilt der Vertrag für alle Standorte von Vocento.Medios?
- Ja, der Vertrag hat ein nationales Anwendungsgebiet und betrifft alle Arbeitszentren in ganz Spanien (Art. 1).
- Sind Führungskräfte ebenfalls durch diesen Vertrag geschützt?
- Nein, Führungskräfte, die einen Funktionsbereich leiten und in der Sozialversicherungsstufe 1 sind, sind explizit ausgeschlossen (Art. 3.2).
- Was passiert, wenn keine Partei den Vertrag kündigt?
- In diesem Fall verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr zu den gleichen Bedingungen (Art. 5.1).
- Welche Frist muss für eine Kündigung des Vertrags eingehalten werden?
- Eine Kündigung muss schriftlich mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit erfolgen (Art. 5.1).
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