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BOE-A-2026-17707 ·13. August 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Beschäftigte von Vocento.Medios, SAU: Geltung neuer Arbeitsbedingungen ab dem 1. Januar 2026

Der Kollektivvertrag des Unternehmens Vocento.Medios, SAU für den Zeitraum 2026–2028 wurde registriert und veröffentlicht. Die Vereinbarung legt die grundlegenden Mindestarbeitsbedingungen für die Belegschaft des Unternehmens im gesamten Bundesgebiet fest (Art. 1 und 2). Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Tarifvertrags wirken rückwirkend zum 1. Januar 2026 (Art. 4).

In 3 Punkten

  1. Rückwirkende wirtschaftliche Auswirkungen zum 1. Januar 2026, Art. 4 (art. 4)
  2. Dreijährige Laufzeit, endend am 31. Dezember 2028, Art. 4 (art. 4)
  3. Kündigung des Tarifvertrags mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten, Art. 5.1 (art. 5.1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Personal de Vocento.Medios, SAU
  • Excluyendo directivos de área funcional completa con nivel 1 de cotización
  • Excluyendo trabajadores de los artículos 1.3.c y 2.1.a del ET

art. 3

Wie es Betroffene betrifft

Für die Beschäftigten von Vocento.Medios, SAU garantiert der Tarifvertrag die Anwendung der im Voraus vereinbarten Arbeitsbedingungen mit rückwirkender wirtschaftlicher Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2026 (Art. 4). Für das Unternehmen schafft die Vereinbarung einen Rahmen der Stabilität für die nächsten drei Jahre, mit einem Mechanismus zur automatischen Verlängerung, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird (Art. 5.1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las condiciones económicas pactadas con efectos retroactivos art. 4 desde el 1 de enero de 2026
Notificar la denuncia del convenio con la antelación mínima requerida art. 5.1 3 meses antes de la finalización de la vigencia

Zeitlinie

2026-08-13pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 4)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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