Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Verwendung von ermäßigtem Diesel in Spezialfahrzeugen setzt voraus, dass keine Genehmigung für das Befahren von öffentlichen Straßen oder Gelände vorliegt, mit Ausnahme von zugelassenen Traktoren und Landmaschinen, die in der Landwirtschaft, Viehzucht oder Forstwirtschaft eingesetzt werden. Die Verwendung in gewöhnlichen Fahrzeugen, wie Lastkraftwagen oder Personenkraftwagen, ist ausdrücklich untersagt, unabhängig von deren Zulassung oder Zirkulation. Im Bereich der Forstwirtschaft werden Aufgaben wie Fällung, Durchforstung, Beschneidung, Rodung und Brandschutzmaßnahmen einbezogen.
Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Spezialfahrzeugen ohne Genehmigung und gewöhnlichen Fahrzeugen konstant. Im Laufe der Auskünfte wurde der Umfang der zulässigen Tätigkeit für zugelassene Traktoren und Landmaschinen präzisiert, wobei die Auslegung der Forstwirtschaft auf spezifische Maßnahmen zur Brandprävention ausgeweitet wurde.
Wendepunkte
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Es wird festgelegt, dass eine Maschine, die als Spezialfahrzeug zugelassen werden könnte, nur dann Diesel verwenden darf, wenn sie über keine solche Genehmigung verfügt.
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Es wird präzisiert, dass Fällung, Durchforstung, Beschneidung, Rodung und der Einsatz von Herbiziden zur Verringerung des Brandrisikos als Forstwirtschaft für die Verwendung von ermäßigtem Diesel gelten.
Analyse auf Grundlage von 18 der 18 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.