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V3424-20 26. November 2020 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente Kriterium gültig
OTRO · gasóleo bonificado

Nutzung von ermäßigtem Diesel in Spezialfahrzeugen ohne Fahrgenehmigung für öffentliche Wege

Ein Bauunternehmen erkundigt sich, ob seine Baumaschinen Diesel mit ermäßigtem Steuersatz nutzen dürfen. Die DGT stellt klar, dass dies nur zulässig ist, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die keine Genehmigung für das Befahren öffentlicher Straßen oder Wege besitzen oder deren Genehmigung erloschen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Verwendung von Kraftstoff durch die genannten Maschinen unter Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß Ziffer 1.4 der Tarife 1 des Artikels 50 des Gesetzes 38/1992 vom 28. Dezember über Verbrauchssteuern.

Die Entscheidung der DGT

Die Verwendung von subventioniertem Diesel in landgebundenen Geräten hängt von deren objektiver Konfiguration und dem Fehlen einer Genehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen oder Flächen ab. Sonderfahrzeuge, die nicht für das Befahren öffentlicher Straßen zugelassen sind oder deren Zulassung erloschen ist (einschließlich der Abmeldung bei der DGT), dürfen diesen verwenden. Ordentliche Fahrzeuge dürfen jedoch unter keinen Umständen subventionierten Diesel verwenden.

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