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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Großfamilienstatus — dogmatische Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 17 Auskünfte · 2016–2024

Geltende Auffassung

Für den Abzug gemäß Artikel 81 bis des LIRPF (Einkommensteuergesetz) ist der Status einer Großfamilie durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel nachweisbar, nicht ausschließlich durch den offiziellen Titel. Der Steuerpflichtige muss zudem die Anforderungen an die Erwerbstätigkeit oder die Leistungen der Sozialversicherung erfüllen. In Ermangelung eines Titels kann der Abzug gewährt werden, wenn die Anforderungen des Gesetzes 40/2003 nachgewiesen werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderungen an die Erwerbstätigkeit und die Gültigkeit des Titels konstant, solange mindestens ein Kind die Bedingungen erfüllt. Die Entwicklung zeigt eine Flexibilisierung bei der Art des Nachweises des Status, weg von der Forderung nach dem offiziellen Titel hin zur Akzeptanz jedes rechtlich zulässigen Beweismittels.

Wendepunkte

  1. V1370-22

    Es wird festgelegt, dass der Status einer Großfamilie entweder durch den offiziellen Titel oder durch jedes andere rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden kann.

  2. V2361-24

    Es wird bestätigt, dass der offizielle Titel nicht erforderlich ist, und es wird ermöglicht, den Abzug in dessen Abwesenheit anzuwenden, sofern die Anforderungen des Gesetzes 40/2003 nachgewiesen werden.

Analyse auf Grundlage von 17 der 17 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

17
V0465-23 1. März 2023

Abzug für kinderreiche Familien auch ohne offiziellen Titel durch andere Nachweise möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por familia numerosatítulo de familia numerosarectificación de autoliquidaciónrequisitos de familia numerosamedios de prueba LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81 bisLey 40/2003 de Protección a las Familias Numerosas
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1424-19 13. Juni 2019

Abzug für kinderreiche Familien ab dem Datum der Antragstellung anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por familia numerosatítulo de familia numerosaactividad por cuenta propia o ajenacuota diferencialseguridad social LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 59
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4819-16 10. Nov. 2016

Fortbestand des Abzugsrechts für kinderreiche Familien bei gültigem Nachweis

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por familia numerosacuota diferencialtítulo de familia numerosaactividad por cuenta propia o ajenaascendiente LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81 bisLey 40/2003
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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