Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Verpflichtung zur Meldung von Vermögenswerten im Ausland hängt vom Status als in Spanien steueransässig und vom Eigentum oder dem wirtschaftlichen Eigentum an den Vermögenswerten ab. Im Falle von Kryptowährungen besteht keine Meldepflicht über das Formular 721, wenn es sich um Self-Custody-Wallets handelt oder wenn der Saldo weniger als 50.000 Euro beträgt. Bei Beteiligungen an Unternehmen wie LLCs findet das Formular 720 Anwendung, wenn der Wert 50.000 Euro übersteigt, wobei die Beteiligung nach den Regeln der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) zu bewerten ist.
Die automatische Analyse konnte die Meilensteine nicht den verfügbaren Kriterien zuordnen. Die Position der DGT scheint im Corpus konsistent zu sein.
Analyse auf Grundlage von 10 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.