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Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob aufgrund einer Immobilie in Lissabon das Modell 720 einzureichen sei, da sich deren Wert nicht verändert habe, nachdem er die Eigentumsrechte und Erträge zugunsten seines Partners übertragen hatte. Die DGT stellte klar, dass die Meldepflicht bestehen bleibt, solange die Eigenschaft als Eigentümer oder wirtschaftlicher Eigentümer fortbesteht.
Cuestión planteada ¿Debe presentar declaración informativa modelo 720 sobre dicho inmuebles relativa al ejercicio 2016 si no ha habido variación en el valor de la propìedad?
La obligación de presentar la declaración informativa sobre bienes inmuebles en el extranjero se mantiene mientras el sujeto sea titular o titular real del bien. La presentación en años sucesivos solo es obligatoria si el valor conjunto supera un incremento de 20.000 euros respecto a la última declaración. No obstante, es preceptiva la presentación si se ha perdido la titularidad en cualquier momento del año.
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