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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Nullsteuersatz: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 36 Auskünfte · 2020–2022

Geltende Auffassung

Der Mehrwertsteuer (IVA) Nullsteuersatz von 0 % findet Anwendung auf Waren, die im Anhang der geltenden Vorschriften aufgeführt sind, sofern sowohl der NC-Code als auch die Produktbeschreibung erfüllt sind. Der Empfänger muss eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, eine Klinik, ein Krankenhaus oder eine private soziale Einrichtung sein. Die Umsätze müssen in der Rechnung als steuerfrei ausgewiesen werden.

Die Position der DGT ist seit der Einführung der Maßnahme im Jahr 2020 stabil geblieben. Die Anforderung einer doppelten Erfüllung wurde beibehalten: die exakte Übereinstimmung des NC-Codes und der Warenbeschreibung sowie ein subjektiver Anwendungsbereich, der auf öffentliche Einrichtungen, Kliniken mit stationärem Betrieb oder soziale Einrichtungen beschränkt ist.

Wendepunkte

  1. V2814-20

    Stellt klar, dass der Begriff Klinik oder Krankenhaus auch solche Einrichtungen umfasst, in denen Forschung oder Lehre betrieben wird.

Analyse auf Grundlage von 34 der 36 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2907-20 25. Sept. 2020

Nullsteuersatz bei Dialysebedarf nur für stationäre Einrichtungen anwendbar

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo del cero por cientoentidades de derecho públicocentros hospitalariosrégimen de internamientoentidades de carácter social LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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