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V3618-20 22. Dezember 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo del cero por ciento

0 %-Steuersatz für Masken setzt Listung im Anhang und öffentliche Empfänger voraus

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob der Verkauf von personalisierten Masken an eine Stadtverwaltung mit dem 0 %-IVA-Steuersatz abgerechnet werden kann. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung dieses Steuersatzes das Produkt in den Anhängen der spezifischen Rechtsvorschriften aufgeführt sein muss und der Empfänger eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, eine Klinik, ein Krankenhaus oder eine soziale Einrichtung sein muss.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob auf diese Lieferungen der in Artikel 8 des Königlichen Rechtsdekrets 15/2020 vorgesehene Nullsteuersatz der Mehrwertsteuer Anwendung findet.

Die Entscheidung der DGT

Um den Steuersatz von 0 % auf Lieferungen von medizinischem Material anzuwenden, muss das Produkt in den NC-Codes enthalten sein und der Beschreibung im Anhang der geltenden Vorschriften entsprechen. Zudem muss der Empfänger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (wie eine Stadtverwaltung), eine Klinik, ein Krankenhaus oder eine private Einrichtung mit sozialem Charakter sein. Die Anwendung des 0 %-Satzes schränkt das Recht auf Abzug der Vorsteuer nicht ein.

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