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V2420-20 14. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo del cero por ciento

Produkt 3821.00 fällt offenbar nicht unter den 0 %-Umsatzsteuersatz des RDL 15/2020

Ein Hersteller von Produkten mit der kombinierten Nomenklatur-Codierung 3821.00 erkundigt sich, ob der für COVID-19-Sanitätsmaterial vorgesehene Umsatzsteuersatz von 0 % angewendet werden kann. Die DGT antwortet, dass das Produkt offenbar nicht im Anhang des Real Decreto-ley 15/2020 aufgeführt ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der in Artikel 8 des Königlichen Dekret-Gesetzes 15/2020 vorgesehene Nullsatz der Mehrwertsteuer auf das von der Antragstellerin hergestellte Produkt anwendbar wäre.

Die Entscheidung der DGT

Der MwSt.-Satz von 0 % findet Anwendung auf die im Anhang des Königlichen Dekret-Gesetzes 15/2020 aufgeführten Waren, deren Empfänger öffentliche Stellen, Krankenhauszentren oder gemeinnützige Organisationen sind. Bei Produkten mit einem kombinierten Nomenklatur-Code (CN-Code) setzt die Begünstigung voraus, dass sowohl der Code als auch die Beschreibung der Ware in diesem Anhang übereinstimmen. Das angefragte Produkt mit dem Code 3821.00 scheint nicht den im Anhang für die Anwendung dieses Satzes angegebenen Waren zu entsprechen.

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