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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gebühr: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 53 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Art der Gegenleistung hängt davon ab, wer den Dienst verwaltet und in Beziehung zum Nutzer steht. Wenn die Stadtverwaltung den Dienst direkt verwaltet und die Gesellschaft lediglich als Instrument dient, handelt es sich bei der Gegenleistung um eine Gebühr. Wenn die Kapitalgesellschaft das Risiko übernimmt und in der Verwaltung und dem Inkasso direkt mit den Nutzern in Beziehung tritt, ist die Gegenleistung eine nicht steuerliche öffentliche Vermögensleistung.

Die Position der DGT hat sich von einer Definition, die auf der ausschließlichen Nutzung des öffentlichen Eigentums basierte, hin zu einer Analyse entwickelt, die sich auf die Verwaltung und das Risiko konzentriert. Die jüngsten Auskünfte präzisieren, dass die direkte Beziehung der Kapitalgesellschaft zum Nutzer darüber entscheidet, ob die Gegenleistung eine Gebühr oder eine nicht steuerliche Vermögensleistung ist.

Wendepunkte

  1. V3265-18

    Führt die Unterscheidung zwischen Gebühr und Vermögensleistung ein, je nachdem, ob der Dienst zwangsweise erbracht wird und ob die Verwaltung direkt oder durch eine private Rechtspersönlichkeit erfolgt.

  2. V0418-26

    Stellt fest, dass der entscheidende Faktor ist, ob die Gesellschaft das Risiko übernimmt und mit den Nutzern in Beziehung tritt, und nicht die bloße Aufgabenverteilung zwischen kommunalem Personal und Unternehmen.

Analyse auf Grundlage von 53 der 53 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2414-22 22. Nov. 2022

Die Gegenleistungen für Wasser-, Abwasser- und Abfallentsorgungsleistungen sind nichtsteuerliche Vermögensleistungen und unterliegen der MwSt., wenn sie durch eine differenzierte Rechtspersönlichkeit oder indirektes Management erbracht werden

SG de Impuestos sobre el Consumo
prestación patrimonial de carácter público no tributariotasagestión directa con personificación diferenciadagestión indirectasujeción al impuesto LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1275-20 6. Mai 2020

Parkgebühren unterliegen der MwSt., Konzessionsabgabe hingegen nicht

SG de Impuestos sobre el Consumo
tasaconcesión administrativaestacionamiento reguladosujeción al impuestoobligación de facturación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1511-19 21. Juni 2019

Gegenleistung für die Abfallentsorgung durch eine rein öffentliche Kapitalgesellschaft ist eine nicht steuerliche öffentliche Vermögensleistung

SG de Tributos Locales
prestación patrimonial de carácter público no tributariotasagestión directa con personificación diferenciadagestión indirectasociedad de capital íntegramente público TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 20.1TRLRHL — RDLeg 2/2004 de Haciendas Locales art. 20.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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