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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Gebühr für die Ausübung der Gerichtsbarkeit: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2014–2016

Geltende Auffassung

Die Gebühr für die Ausübung der Gerichtsbarkeit findet Anwendung auf Zivil-, verwaltungsgerichtliche und Sozialverfahren, vorbehaltlich der spezifischen Befreiungen des Gesetzes 10/2012. Die objektive Befreiung beschränkt sich strikt auf den Schutz von Grundrechten, während die subjektive Befreiung die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe erfordert. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht vorgesehen, es sei denn, es erfolgt eine vollständige Anerkennung der Klage, eine Einigung zur Beendigung des Rechtsstreits oder die Anerkennung von Ansprüchen im Verwaltungsverfahren.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der restriktiven Anwendung von Befreiungen und der Begrenzung der Rückerstattungsfälle konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass die Befreiung aufgrund von Grundrechten eng auszulegen ist und dass eine teilweise Rückerstattung konkrete Sachverhalte wie die vollständige Anerkennung der Klage erfordert. Es sind keine Kriterienänderungen zu beobachten, sondern eine einheitliche Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften.

Analyse auf Grundlage von 13 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V1957-15 19. Juni 2015

Keine Erstattung der Gerichtsgebühr bei Einstellung eines Mahnverfahrens

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
tasa por el ejercicio de la potestad jurisdiccionalprocedimiento monitoriosobreseimientoallanamientodevolución de tasas Ley 10/2012LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0700-15 3. März 2015

Gerichtsgebühren: Bemessungsgrundlage bei Gegenklagen im ordentlichen Verfahren

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
tasa por el ejercicio de la potestad jurisdiccionaldemanda reconvencionalprocedimiento ordinarioprocedimiento verbalacumulación de procesos Ley 10/2012LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1207-14 30. Apr. 2014

Keine teilweise Erstattung der Gerichtsgebühr bei Aufhebung eines Verwaltungsaktes

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
tasa por el ejercicio de la potestad jurisdiccionaldevolución de tasasallanamientoanulación de resolución administrativamodelo 695 Ley 10/2012LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
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