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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Preisgebundene Subventionen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 24 Auskünfte · 2014–2024

Geltende Auffassung

Beiträge der öffentlichen Verwaltungen zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen gelten nicht als preisgebundene Subventionen, sofern keine erhebliche Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Bei Dienstleistungen wie dem öffentlichen Nahverkehr oder dem Überlandverkehr gehören diese Beiträge nicht zur Gegenleistung und sind nicht Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer (IVA). Das Recht auf Vorsteuerabzug der vom Betreiber getragenen IVA hängt von dessen wirtschaftlicher Tätigkeit ab.

Die Position der DGT bleibt in der Unterscheidung zwischen preisgebundenen Subventionen und Beiträgen für öffentliche Dienstleistungen konstant. Seit 2018 konzentriert sich die Rechtsprechung auf das Fehlen einer Wettbewerbsverzerrung, um die Beiträge von der Bemessungsgrundlage auszuschließen. Jüngste Auskünfte bestätigen, dass Ausgleichszahlungen für Kosten oder Einnahmeverluste im Verkehrssektor keine Gegenleistung darstellen.

Wendepunkte

  1. V1347-18

    Legt fest, dass Subventionen zur Deckung von Betriebsmangeldefiziten in wesentlichen Dienstleistungen keine Gegenleistung darstellen, da keine erhebliche Wettbewerbsverzerrung vorliegt.

Analyse auf Grundlage von 22 der 24 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0649-23 17. März 2023

Tarifausgleiche für Transportunternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer

SG de Impuestos sobre el Consumo
compensaciones tarifariassubvenciones vinculadas al preciodistorsión de la competenciabase imponiblecontraprestación LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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