Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1339-24 7. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · derecho de superficie

Einnahmen aus CO2-Rechten und Baurechten unterliegen der MwSt. und der Einkommensteuer nach ihrer Art

Eine Gütergemeinschaft erkundigt sich nach der Besteuerung von Zuschüssen, Holzverkäufen, CO2-Absorptionsrechten, Brandentschädigungen und der Bestellung von Baurechten in Bezug auf die MwSt. und die Einkommensteuer. Die DGT stellt die Steuerpflicht jedes Konzepts gemäß der geltenden Rechtsvorschriften klar.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Umsatzsteuerpflicht der genannten Einnahmen und Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von CO2-Absorptionsrechten stellt eine steuerpflichtige Dienstleistung gemäß der MwSt. zu 21 % dar, gegebenenfalls unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. Die Bestellung von Oberflächenrechten stellt eine steuerpflichtige Dienstleistung gemäß der MwSt. dar, deren Steuerpflicht nach dem Sukzessivprinzip eintritt. Erträge aus dem Verkauf von Holz und CO2-Rechten sind Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Einkommensteuer. Lizenzgebühren für Oberflächenrechte sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien.

Kostenloses Erstgespräch buchen