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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Rechtliche Trennung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 21 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Der Zivilstand für die Einkommensteuer (IRPF) wird durch die rechtliche Trennung bestimmt, die ein rechtskräftiges Urteil oder eine Vereinbarung vor einem Notar oder Justizsekretär erfordert. In Fällen von gemeinsamem Sorgerecht kann jeder der Elternteile die gemeinsame Veranlagung wählen, es ist jedoch nicht möglich, dass jeder eine gemeinsame Erklärung mit einem anderen Kind einreicht. Die Familieneinheit wird nach dem Stand vom 31. Dezember bestimmt, und niemand kann gleichzeitig Teil von zwei Familieneinheiten sein.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition der Familieneinheit und der Unmöglichkeit, die Zugehörigkeit zu verschiedenen Einheiten zu duplizieren, stabil. Es wurde präzisiert, dass eine faktische Trennung die Familieneinheit nicht aufhebt, sondern rechtliche Wirkungen durch ein Urteil oder eine öffentliche Urkunde erforderlich sind. Zudem wurde klargestellt, dass bei gemeinsamem Sorgerecht die Option der gemeinsamen Veranlagung exklusiv einem der Elternteile vorbehalten ist.

Wendepunkte

  1. V5418-16

    Stellt klar, dass eine faktische Trennung die Familieneinheit nicht aufhebt, wobei nur die rechtliche Trennung deren Auflösung ermöglicht.

  2. V0963-19

    Legt fest, dass bei gemeinsamem Sorgerecht nicht möglich ist, dass jeder Elternteil eine gemeinsame Erklärung mit einem anderen Kind einreicht.

Analyse auf Grundlage von 19 der 21 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

21
V1509-23 2. Juni 2023

Abzug für Einelternfamilien bei gemeinsamer Veranlagung anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
tributación conjuntaunidad familiar monoparentalguarda y custodia compartidareducción de la base imponibleseparación legal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 84.2.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3015-21 3. Dez. 2021

Gemeinsames Sorgerecht: Wahlrecht zur Zusammenveranlagung bei den Eltern

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
tributación conjuntaguarda y custodia compartidaunidad familiardevengo del impuestoseparación legal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1085-21 23. Apr. 2021

Gemeinsame Steuererklärung bei geteilter elterlicher Sorge möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
tributación conjuntaguarda y custodia compartidaunidad familiardevengo del impuestoseparación legal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 82.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0306-17 6. Feb. 2017

Keine gleichzeitige Zusammenveranlagung mit Kind und neuem Ehegatten möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
tributación conjuntaunidad familiarguarda y custodiamínimo por descendientesdevengo del impuesto LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 58.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 61.2ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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