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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ausländische Sozialversicherung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 9 Auskünfte · 2015–2024

Geltende Auffassung

Die Verweise auf die Sozialversicherung in der IRPF-Normativ (Einkommensteuer) erstrecken sich auf analoge oder gleichwertige öffentliche Sozialschutzsysteme in anderen Staaten. Die Pflichtbeiträge zu diesen ausländischen Systemen sind abzugsfähige Aufwendungen, sofern sie mit den Arbeitseinkünften in Zusammenhang stehen. Ebenso ermöglicht die Anmeldung in diesen Systemen den Zugang zu Abzügen, wie etwa für kinderreiche Familien oder Mutterschaft, sofern die Anforderungen der spanischen Rechtsvorschriften erfüllt sind.

Die Position der DGT bleibt in ihrer Auslegung beständig, dass gleichwertige ausländische Sozialschutzsysteme die gleiche Behandlung wie die spanische Sozialversicherung erfahren. Im Laufe der Auskünfte wurde die Anwendbarkeit dieses Konzepts sowohl für den Abzug von Beiträgen als auch für den Zugang zu Abzügen für Mutterschaft oder kinderreiche Familien bekräftigt.

Wendepunkte

  1. V0723-20

    Legt fest, dass die Verweise auf die Sozialversicherung in der IRPF als gleichwertige ausländische öffentliche Systeme zu verstehen sind, um den Abzug von Beiträgen zu ermöglichen.

Analyse auf Grundlage von 8 der 9 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 29. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V0781-24 17. Apr. 2024

Abzug für kinderreiche Familien auch bei Sozialversicherung im Ausland möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por familia numerosaseguridad social extranjeraresidencia fiscalactividad por cuenta ajenasistema de protección social análogo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 81 bisLey 40/2003
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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