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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zivilrechtliche Haftung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 58 Auskünfte · 2019–2026

Geltende Auffassung

Entschädigungen für zivilrechtliche Haftung aufgrund von Personenschäden (physischer, psychischer oder moralischer Natur) sind steuerfrei, sofern ihre Höhe gesetzlich oder gerichtlich anerkannt ist. Die Steuerbefreiung findet keine Anwendung auf außergerichtliche Vergleiche zwischen den Parteien oder auf Entschädigungen, die wirtschaftliche Verluste ausgleichen. Verzugszinsen bei der Zahlung einer steuerfreien Entschädigung sind ebenfalls von der Steuer befreit.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderung einer gesetzlich oder gerichtlich anerkannten Höhe für die Steuerbefreiung konstant. Es wurden Aspekte wie die Anwendung der Steuerbefreiung auf Verzugszinsen und der Ausschluss von Entschädigungen für wirtschaftliche Verluste präzisiert. Es ist kein Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der Anforderungen des IRPF-Gesetzes (Einkommensteuergesetz).

Wendepunkte

  1. V0440-24

    Erweitert die Steuerbefreiung auf Entschädigungszinsen aufgrund des Zahlungsverzugs einer bereits steuerfreien Entschädigung.

Analyse auf Grundlage von 58 der 58 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0491-25 27. März 2025

Schmerzensgeld ist im IRPF steuerfrei, Sachschäden hingegen steuerpflichtig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rentas exentasresponsabilidad civildaños moralesdaños materialesrendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.dLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0440-24 14. März 2024

Schmerzensgeld und gesetzliche Verzugszinsen sind von der Einkommensteuer befreit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
daños personalesresponsabilidad civilindemnización exentaintereses legalesresponsabilidad subsidiaria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 7.dLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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