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V0725-25 16. April 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rentas en especie

Unfallversicherung für das Privatleben gilt als geldwerter Vorteil unterliegt der Einkommensteuer

Eine Stiftung erkundigt sich nach der Pflicht zur Abführung von Einkommensteuer auf Haftpflicht- und Unfallversicherungen ihrer Arbeitnehmer. Die DGT stellt fest, dass die Berufshaftpflichtversicherung keine Vergütung darstellt, die Unfallversicherung hingegen schon, da sie Risiken außerhalb des beruflichen Umfelds abdeckt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob für Zwecke der Einkommensteuer (IRPF) ein Steuerabzug oder eine Vorauszahlung auf den Lohnabrechnungen der versicherten Arbeitnehmer vorzunehmen ist.

Die Entscheidung der DGT

Prämien für Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung stellen keine Sachbezüge dar, wenn sie ausschließlich das berufliche Risiko abdecken. Die angefragte Unfallversicherung stellt eine Sachleistung dar, da sie Risiken außerhalb der beruflichen Tätigkeit abdeckt, wie etwa das Privatleben. Dieses Einkommen ist zu den Kosten für den Zahler zu bewerten und umfasst die Verpflichtung zur Durchführung von Quellensteuerabzügen.

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