Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Befreiung erfordert eine subjektive Voraussetzung (öffentlich-rechtliche oder autorisierte privatrechtliche Einrichtungen) und eine objektive Voraussetzung (Vermittlung von nicht-reaktiven Kenntnissen und Kompetenzen). Die Inhalte müssen in die Lehrpläne des spanischen Bildungssystems aufgenommen sein. Bei Online-Diensten gilt die Befreiung nur für Fernunterricht mit Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler; automatisierte elektronisch erbrachte Dienstleistungen unterliegen hingegen der Steuerpflicht.
Die Position der DGT ist über Jahre hinweg konstant geblieben und verlangt das Vorliegen subjektiver und objektiver Voraussetzungen im Zusammenhang mit den Lehrplänen. Die einzige relevante Entwicklung zeigt sich in der jüngsten Auskunft, in der eine technische Unterscheidung zwischen Fernunterricht und elektronisch erbrachten Dienstleistungen eingeführt wird.
Wendepunkte
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Führt die Unterscheidung zwischen Fernunterricht mit Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler (befreit) und automatisierten elektronisch erbrachten Dienstleistungen (steuerpflichtig) ein.
Analyse auf Grundlage von 55 der 57 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.