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V0801-19 15. April 2019 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtstätigkeiten an Lehrpläne gebunden

Ein Fachmann erkundigt sich, ob seine Kurse in den Bereichen Achtsamkeit, Familienkonstellationen und Biodanza aufgrund ihres Bildungscharakters von der Umsatzsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur dann greift, wenn die Unterrichtsinhalte Bestandteil der Lehrpläne des spanischen Bildungssystems sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Befreiung von der Mehrwertsteuer für die angefragte Lehrtätigkeit.

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung gemäß Artikel 20.Uno.9º des Umsatzsteuergesetzes anzuwenden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: eine subjektive, dass die Tätigkeit von für den Unterricht autorisierten Stellen ausgeübt wird, und eine objektive, dass der Unterricht die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen ohne rekreativen Charakter umfasst. Die Befreiung findet keine Anwendung auf Unterrichtsfächer, die nicht in den Lehrplänen der Ebenen oder Stufen des spanischen Bildungssystems enthalten sind. Die Zuständigkeit für die Feststellung dieser Aufnahme liegt beim Ministerium für Bildung und Berufsbildung oder der Autonomen Gemeinschaft.

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