Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Schadenersatzleistungen aus zivilrechtlicher Haftung für Personenschäden mit gerichtlich anerkanntem Betrag sind steuerfreie Einkünfte, einschließlich der Entschädigungszinsen für Zahlungsverzug. Der entgangene Gewinn gilt nicht als Personenschaden und muss als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert werden. Im Bereich der Tagegelder erfordert die Befreiung für Arbeitnehmer ohne Arbeitsverhältnis, wie etwa Schiedsrichter, dass die Einheit Transportmittel und Unterbringung direkt zur Verfügung stellt.
Die Position der DGT zeigt keine einheitliche rechtliche Entwicklung, da sich die Auskünfte auf völlig unterschiedliche Befreiungsszenarien beziehen (Beteiligungen, internationale Organisationen, Entschädigungen oder Tagegelder). Es gibt keinen Kriteriumswechsel bei demselben Konzept, sondern eine Anwendung der Norm auf verschiedene Fälle.
Wendepunkte
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Erweitert die Befreiung von Entschädigungen für Personenschäden auf die Entschädigungszinsen für den Zahlungsverzug dieses Betrags.
Analyse auf Grundlage von 32 der 39 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. August 2026.