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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Betriebliche Erträge: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 17 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Für die Befreiung von der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) muss die Person Leitungsfunktionen mit einer Vergütung ausüben, die mehr als 50 % ihrer Gesamteinkünfte (betriebliche, berufliche und aus persönlicher Arbeit stammende Einkünfte) beträgt. Die Gesellschaft darf nicht als Haupttätigkeit die Verwaltung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen haben, und die Beteiligung muss mindestens 5 % einzeln oder 20 % gemeinsam betragen. Die durch transparente Einheiten zugerechneten Einkünfte dürfen nicht in die Berechnung der 50 % einbezogen werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Vergütungsanforderungen und der Leitungsfunktionen für die Befreiung von der Vermögenssteuer konstant. Die Entwicklung zeigt eine größere technische Präzision bei der Abgrenzung, welche Einkünfte für die Berechnung des Prozentsatzes von 50 % herangezogen werden, wobei die Gewinne aus transparenten Einheiten ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Wendepunkte

  1. V0561-21

    Legt fest, dass wenn die Person mehrere Einheiten besitzt, die die Anforderungen erfüllen, der Prozentsatz von 50 % für jede Einheit separat berechnet wird.

  2. V0895-26

    Präzisiert, dass für die Berechnung der 50 % Vergütung für Leitungsfunktionen die durch eine transparente Einheit zugerechneten Einkünfte nicht einbezogen werden dürfen.

Analyse auf Grundlage von 17 der 17 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

17
V0426-25 20. März 2025

Verlust der Vermögenssteuerbefreiung bei Geschäftsführung durch einen Neffen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónparticipacionesfunciones de direccióngrupo de parentescoactividad económica LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.DosLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2490-21 30. Sept. 2021

Voraussetzungen für die Befreiung von der Vermögenssteuer auf Unternehmensbeteiligungen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónentidad holdingactividad económicapatrimonio mobiliariofunciones de dirección LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.DosLIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 16.uno
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0927-21 15. Apr. 2021

Ausschluss steuerfreier Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit bei der Berechnung der Beteiligungsfreistellung

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
funciones de direcciónexención de participacionesrendimientos del trabajoactividad económicaprincipal fuente de renta LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Dos.cLIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Uno
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1676-18 13. Juni 2018

Erfüllung der Leitungsfunktion für die Vermögensteuer durch Familienangehörige möglich

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónfunciones directivasgrupo de parentescorendimientos empresarialesactividad económica LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.DosLIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Uno
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2527-15 1. Sept. 2015

Vergütungsanforderungen für die Befreiung von der Vermögenssteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónfunciones de direcciónrendimientos empresarialesactividad económicaparticipaciones LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.DosLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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