Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Die Einkünfte aus beweglichem Kapital umfassen Dividenden (in Geld oder Sachleistungen), Erträge aus Schatzanweisungen und Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sachdividenden werden zu ihrem Marktwert bewertet und in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einbezogen. Versicherungsleistungen werden als Erträge durch die Differenz zwischen dem erhaltenen Kapital und der Prämie des Jahres betrachtet. Gebühren für die aktive Portfolioverwaltung sowie Anwalts- oder Prozesskosten sind nicht abzugsfähig.
Die DGT vertritt eine beständige Position hinsichtlich der Art der Erträge und klassifiziert verschiedene Versicherungsleistungen und Dividenden unter diesem Begriff. Es ist kein dogmatischer Wandel zu beobachten, sondern eine Anwendung spezifischer Kriterien für verschiedene Vermögenswerte, wie etwa Schatzanweisungen oder Sachdividenden. Die Rechtsprechung ist konsistent bei dem Ausschluss von Gebühren für die aktive Verwaltung und Rechtsverteidigungskosten.
Analyse auf Grundlage von 24 der 24 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. Juli 2026.