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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit — Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 49 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Verpflichtung zum Quellensteuerabzug entsteht im Zeitpunkt der Auszahlung der Einkünfte. Damit ein selbständiger Zahler als Steuerschuldner für den Abzug gilt, muss er eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und die Zahlung muss eine Folge dieser Tätigkeit sein. Einkünfte aus Entschädigungen für die Stornierung von Dienstleistungen oder aus der Überlassung von Bildrechten werden den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit mit den entsprechenden Abzugssätzen zugerechnet.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Art der Einkünfte und des Zeitpunkts der Abzugspflicht stabil. Im Laufe der Auskünfte wurden spezifische Fälle präzisiert, wie etwa die Qualifizierung von Entschädigungen, die Überlassung von Bildrechten und die Eigenschaft als Steuerschuldner für natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Wendepunkte

  1. V1157-20

    Präzisiert, dass der Teil eines Vertrages, der der Überlassung von Bildrechten entspricht, mit einem Quellensteuerabzugssatz von 24 Prozent besteuert wird.

  2. V3364-20

    Legt fest, dass Entschädigungen für die Stornierung professioneller Dienstleistungen als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gelten, da sie die Einkünfte aus der Tätigkeit ersetzen.

Analyse auf Grundlage von 48 der 49 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1129-24 23. Mai 2024

Einkünfte eines Kunstfotografen gelten als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de actividades profesionalescesión de derechos de autorretención a cuentaactividad artísticaobligado a retener LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.3LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2564-23 26. Sept. 2023

Bildungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der MwSt. befreit sein und unterliegen der Einkommensteuer für freiberufliche Tätigkeit

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención de actividades educativasservicios prestados por vía electrónicarendimientos de actividades profesionalesordenación de medios de producciónretención en la fuente LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.unoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.uno
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3133-21 17. Dez. 2021

Keine Korrekturrechnung für nicht vorgenommene IRPF-Einbehaltung erforderlich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
retenciónfactura rectificativarendimientos de actividades profesionalesobligado a retenercertificación de retención LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 99.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 99.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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