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V1711-24 11. Juli 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · obligación de retener

Pflicht zur Einbehaltung von 15 % IRPF-Vorauszahlung bei Rechnungsbegleichung durch eine Kirchengemeinde

Eine katholische Kirchengemeinde (juristische Person mit Zertifikat als gemeinnützige Einrichtung) zahlt Rechnungen an einen Freiberufler und erkundigt sich nach der Pflicht zur Einbehaltung der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT bestätigt, dass die Kirchengemeinde als gemäß Art. 76.1 RIRPF gelistete juristische Person zur Quellensteuer verpflichtet ist. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit unterliegen dem Steuerabzug (Art. 75.1.c RIRPF). Der allgemeine Steuersatz beträgt 15 %, bzw. 7 %, wenn der Freiberufler neu in der Tätigkeit ist (erste drei Jahre) und dies schriftlich mitteilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Verpflichtung zum Quellensteuerabzug auf die an die Kirchengemeinde ausgestellte Rechnung.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine Quellensteuerpflicht besteht, muss sichergestellt sein, dass das Einkommen der Quellensteuer unterliegt und der Zahler ein Quellensteuerpflichtiger ist. Da die Kirchengemeinde eine juristische Person ist, erfüllt sie die Bedingung eines Quellensteuerpflichtigen gemäß Artikel 76.1 des RIRPF. Daher muss sie den entsprechenden Abzug auf die Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten vornehmen und diesen an die Schatzkammer abführen.

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