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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Regime der stationären Behandlung: doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2020–2021

Geltende Auffassung

Der Mehrwertsteuer-Steuersatz (IVA) von 0 % für Sanitätsmaterial findet nur Anwendung, wenn der Empfänger eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, eine private Einrichtung mit sozialem Charakter oder eine Klinik bzw. ein Krankenhaus ist. Der Begriff Klinik oder Krankenhaus setzt voraus, dass die Einrichtung mindestens der stationären medizinischen Versorgung dient und in der medizinische Forschung oder Lehre betrieben wird. Aus diesem Grund sind Dialysezentren oder Labore, die das Erfordernis der stationären Behandlung nicht erfüllen, ausgeschlossen.

Die Position der DGT ist seit der Veröffentlichung der ersten Auskünfte im Juni 2020 konstant geblieben. Alle Auskünfte stimmen in der restriktiven Auslegung des Begriffs Klinik oder Krankenhaus überein, wobei für die Anwendung des 0 %-Steuersatzes die stationäre Behandlung sowie die Forschungs- oder Lehrtätigkeit gefordert werden.

Analyse auf Grundlage von 11 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V3498-20 2. Dez. 2020

Kein 0 %-Umsatzsteuersatz für private Labore ohne stationären Betrieb

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo impositivo del cero por cientomaterial sanitariocentro hospitalarioentidad de derecho públicorégimen de internamiento LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.UnoLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.Uno-a)
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2907-20 25. Sept. 2020

Nullsteuersatz bei Dialysebedarf nur für stationäre Einrichtungen anwendbar

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo del cero por cientoentidades de derecho públicocentros hospitalariosrégimen de internamientoentidades de carácter social LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2060-20 23. Juni 2020

Kein 0 % MwSt.-Satz für Lieferungen von Sanitätsmaterial an private Zahnkliniken

SG de Impuestos sobre el Consumo
tipo del cero por cientoclínicas o centros hospitalariosentidades de derecho públicoentidades de carácter socialrégimen de internamiento LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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