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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kapitalabzug: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 13 Auskünfte · 2015–2024

Geltende Auffassung

Leistungen aus Kollektivversicherungen, die Pensionszusagen umsetzen, werden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (IRPF) eingestuft. Für im Jahr 2024 eingetretene Versicherungsfälle ist es möglich, den Abzug von 40 % bei Kapitalauszahlung anzuwenden, sofern die Auszahlung vor dem 31. Dezember 2026 erfolgt, gemäß der elften Übergangsbestimmung. Der Abzug von 30 % für unregelmäßige Einkünfte ist nicht anwendbar, da diese Einkünfte ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung dieser Leistungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit konstant. Die Entwicklung konzentriert sich auf die Präzisierung der zeitlichen Fristen für die Anwendung der Abzüge aus den Übergangsregelungen. Es wurde klargestellt, dass der Anspruch auf den 40 %-Abzug davon abhängt, dass die Auszahlung innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Eintritt des Versicherungsfalls erfolgt.

Wendepunkte

  1. V0335-24

    Legt fest, dass die Anwendung von Übergangsabzügen an eine bestimmte Frist geknüpft ist, die sich nach dem Jahr des Versicherungsfalls richtet, und weist darauf hin, dass die Frist für Versicherungsfälle aus dem Jahr 2017 bereits abgelaufen ist.

Analyse auf Grundlage von 11 der 13 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

13
V2576-22 21. Dez. 2022

Anwendung des 30 %-Abschlags bei Einmalzahlung der verspäteten Altersrente

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
jubilación demoradarendimientos del trabajopago únicoreducción por capitalcomplemento económico LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2062-17 1. Aug. 2017

40 % Kapitalabzug nur auf Kapitalzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres anwendbar

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
mutualidades de previsión socialrendimientos del trabajoprestaciones por jubilaciónreducción por capitalrégimen transitorio LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a.4LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT 2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4161-15 30. Dez. 2015

Auszahlungen aus einer Sozialvorsorgekasse werden als Arbeitsentgelt besteuert

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
mutualidad de previsión socialrendimientos del trabajorégimen transitoriodisolución de mutualidadreducción por capital LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.a).4ªLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DT2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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