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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Insolvenzverfahren: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 51 Auskünfte · 2022–2025

Geltende Auffassung

Der Zahlungsverzug eines Schuldners führt nicht automatisch zu einem Vermögensverlust. Ein Verlust durch fällige und unbezahlte Forderungen ist nur dann zuzurechnen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 14.2 Buchstabe k) des LIRPF (Einkommensteuergesetz) erfüllt sind, wie etwa die Wirksamkeit eines Forderungsverzichts oder der Abschluss des Insolvenzverfahrens ohne Befriedigung der Forderung. Im Falle der Verwertung von Vermögenswerten ermöglicht der Abschluss des Insolvenzverfahrens die Annahme, dass der Verlust eingetreten ist.

Die Position der DGT bleibt über den gesamten Zeitraum konstant. Das Kriterium legt fest, dass die Nichtzahlung allein keine ausreichende Ursache ist und das Vorliegen spezifischer Voraussetzungen des LIRPF oder der Abschluss des Insolvenzverfahrens erforderlich ist. Es sind keine Änderungen in der Auslegung der Anforderungen für die Zurechnung des Verlusts festzustellen.

Analyse auf Grundlage von 51 der 51 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5346-26 28. Juli 2026

Zurechnung des Vermögensverlusts bei Betrug bei Vorliegen einer Forderung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
pérdida patrimonialderecho de créditoimputación temporalejecución forzosaprocedimiento concursal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.kLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0027-26 9. Jan. 2026

Nichtzahlung einer Forderung führt nicht automatisch zu einem Vermögensverlust

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
pérdida patrimonialderecho de créditoincobrabilidad judicialprocedimiento concursalimputación temporal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.kLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2221-24 15. Okt. 2024

Steuerbefreiung bei der Übertragung der Hauptwohnung als Dation in Solutum möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
dación en pagovivienda habitualganancia patrimonialexencióndeuda hipotecaria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.4.dLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional cuadragésima tercera
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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