Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT
Geltende Auffassung
Leistungen aus Pensionsplänen sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Wenn sie in Form eines Kapitalbetrags ausgezahlt werden, findet auf den Teil der Beiträge, die bis zum 31. Dezember 2006 geleistet wurden, ein Abzug von 40 % Anwendung. Hierfür muss mehr als zwei Jahre seit der ersten Einzahlung vergangen sein und die Leistung muss innerhalb der Frist der zwölften Übergangsbestimmung des LIRPF (Einkommensteuergesetz) ausgezahlt werden.
Die Position der DGT bleibt im Kern der steuerlichen Behandlung konstant. Die jüngsten Auskünfte konzentrieren sich darauf, die Berechnung der Fristen der zwölften Übergangsbestimmung und die Bestimmung des Rentenereignisses für die Ausübung dieses Rechts zu präzisieren.
Analyse auf Grundlage von 37 der 40 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.