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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Kapitalgewinne: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 48 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Das Regime der steuerlichen Neutralität ermöglicht es, dass Kapitalgewinne weder in den Gesellschaften noch bei den Gesellschaftern einfließen, wobei die Werte und die Anschaffungsdauer der Vermögenswerte beibehalten werden. Für deren Anwendung muss die Transaktion einen geschäftlichen Charakter haben und die Anforderungen des LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer) erfüllen, wie etwa die Proportionalität bei der Zuteilung von Anteilen. Bei Spaltungen ist die Übertragung eines Geschäftsbereichs erforderlich, der eine autonome wirtschaftliche Einheit bildet. Das Regime wird verweigert, wenn das Hauptziel Betrug, Steuerhinterziehung oder ein unrechtmäßiger Steuervorteil ist.

Die Position der DGT hat sich von der Behandlung der Steuerbefreiung auf Kapitalgewinne im Bereich ausländischer Beteiligungen (V2528-14) hin zur Konzentration auf die steuerliche Neutralität bei Unternehmensreorganisierungen entwickelt. Die jüngsten Auskünfte (V0003-26, V0906-26, V5244-26) haben die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz gefestigt, insbesondere die Notwendigkeit, bei Spaltungen einen Geschäftsbereich mit eigener Autonomie zu übertragen.

Wendepunkte

  1. V5244-26

    Präzisiert, dass die Spaltung einen Geschäftsbereich übertragen muss, der als eine Menge von Elementen verstanden wird, die in der Lage sind, aus eigener Kraft zu funktionieren, wobei die Abspaltung isolierter Immobilien ohne geschäftliche Organisation ausgeschlossen ist.

Analyse auf Grundlage von 48 der 48 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 15. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5244-26 23. Juli 2026

Abspaltung isolierter Immobilien verhindert Anwendung der steuerneutralen Fusion)

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialneutralidad fiscalrama de actividadunidad económicavalor de mercado LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5186-26 17. Juli 2026

Absorptionsfusion von C durch A kann unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
fusión por absorciónneutralidad fiscalrégimen especial de reestructuracionesvalor de mercadomotivos económicos válidos LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0937-26 27. Apr. 2026

DT 40.ª: Übergangsregelung nicht anwendbar bei Beteiligungen von über 5 % vor 2021

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exención de dividendosrégimen transitoriovalor de adquisiciónporcentaje de participacióntransmisión de valores LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1.aLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. DT 40ª
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0548-26 10. März 2026

Unternehmensfusionen können unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen, sofern die Anforderungen des LIS und des RDL 5/2023 erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
neutralidad fiscalfusión por absorciónbases imponibles negativasvalor de mercadoreestructuración empresarial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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