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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Veranlagungszeitraum: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 58 Auskünfte · 2017–2025

Geltende Auffassung

Die Einkünfte werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem sie für den Empfänger fällig werden. Im Falle von Erwerbseinkünften wird die Fälligkeit nach Usancen, Gewohnheiten oder Vereinbarungen bestimmt, wobei die Zurechnung in das folgende Geschäftsjahr verschoben werden kann, wenn der Anspruch auf Zahlung nach dem 31. Dezember entsteht. Wenn die tatsächliche Vereinnahmung aus Gründen, die nicht der Steuerpflichtige zu vertreten hat, von der Fälligkeit abweicht, geht der Zeitraum der Fälligkeit vor. Der Quellensteuerabzug muss demselben Zeitraum wie die Einkunft zugerechnet werden.

Die DGT vertritt eine beständige Position, die auf dem Grundsatz der Fälligkeit zur Bestimmung des Veranlagungszeitraums basiert. Jüngste Auskünfte bekräftigen dieses Kriterium, indem sie es spezifisch auf Versicherungen, Erwerbseinkünfte und die Synchronisierung des Steuerabzugs mit den Einkünften anwenden. Es sind keine Änderungen der Rechtsprechung zu beobachten, sondern eine technische Anwendung des Konzepts der Fälligkeit auf verschiedene Arten von Einkünften.

Analyse auf Grundlage von 55 der 58 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 13. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

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V5302-26 28. Juli 2026

Korrektur der Steuererklärung 2023 zur Anwendung des Abzugs für energetische Sanierungsmaßnahmen erforderlich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por rehabilitación energéticacertificado de eficiencia energéticarectificación de autoliquidacióncuota íntegra estatalrehabilitación edificatoria LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. DA.50LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 120.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V5278-26 28. Juli 2026

Abzug der Hypothekenraten bei Beibehaltung des Hauptwohnsitzes möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrégimen transitorioresidencia habitualamortización de préstamo hipotecarioperiodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 68.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 70.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1187-26 20. Mai 2026

Kein Abzug für Elektrofahrzeuge bei Erstzulassung in Spanien nicht auf den Steuerpflichtigen lautend

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por adquisición de vehículos eléctricosvehículo híbrido enchufablematriculación por primera vezdisposición adicional quincuagésima octavaperiodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. disposición adicional quincuagésima octavaLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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