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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Netzzugangsgebühren: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2015–2025

Geltende Auffassung

Die Bemessungsgrundlage der Sondersteuer auf Elektrizität (Impuesto Especial sobre la Electricidad) umfasst die Gegenleistung für die Lieferung, die Handelsmargen, die vertraglich vereinbarte Leistung sowie die Netzzugangsgebühren. Die damit verbundenen Entgelte sind ebenfalls Teil der Bemessungsgrundlage, sofern sie gemäß dem Elektrizitätssektorgesetz (Ley del Sector Eléctrico) berechnet werden. Nachträglich gewährte Rabatte nach dem Entstehungszeitpunkt machen eine Korrektur der Steuerbeträge mittels einer Korrekturrechnung erforderlich.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einbeziehung von Netzzugangsgebühren und Entgelten in die Bemessungsgrundlage der Steuer konstant. Die Auskünfte bestätigen, dass der steuerbare Tatbestand bei der Lieferung an den Endverbraucher eintritt, wodurch die Steuerpflicht der zwischen Verteilern und Energieversorgern in Rechnung gestellten Gebühren ausgeschlossen wird. Seit 2015 sind keine Änderungen in der Natur dieser Konzepte zu beobachten.

Analyse auf Grundlage von 8 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

9
V2961-16 27. Juni 2016

Stromtarife und Netzentgelte bilden Bemessungsgrundlage der Stromsteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior
base imponiblesuministro de energía eléctricapeajes de accesocargos del sistemaimpuesto especial sobre la electricidad Ley 38/1992 (LIE)Ley 24/2013 del Sector Eléctrico
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0211-16 21. Jan. 2016

Stromversorgung von Endverbrauchern unterliegt der Stromsteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior
impuesto especial sobre la electricidadsuministro de energía eléctricaautoconsumocontribuyentepeajes de acceso Ley 38/1992 de Impuestos EspecialesLey 24/2013 del Sector Eléctrico
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2439-15 3. Aug. 2015

Vermietung von Messgeräten gehört nicht zur Bemessungsgrundlage der Stromsteuer

SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior
impuesto especial sobre la electricidadbase imponiblepeajes de accesopotencia contratadasuministro de energía eléctrica Ley 38/1992 de Impuestos EspecialesLIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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