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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Werbe-Sponsoring: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 12 Auskünfte · 2015–2025

Geltende Auffassung

Das Werbe-Sponsoring stellt eine steuerpflichtige Dienstleistung im Sinne der Mehrwertsteuer (IVA) dar. Wenn die Beträge jedoch im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen für Aktivitäten von allgemeinem Interesse gemäß Gesetz 49/2002 gezahlt werden, liegt keine Gegenleistung vor, und der Vorgang unterliegt nicht der Steuer. Zuschüsse, die Bestandteil des Verkaufspreises sind, werden in die Bemessungsgrundlage einbezogen.

Die Position der DGT bleibt in der gesamten analysierten Sequenz konstant. Es wird systematisch zwischen dem Werbe-Sponsoring, das eine steuerpflichtige Tätigkeit darstellt, und den Kooperationsvereinbarungen nach Gesetz 49/2002 unterschieden, die keine Dienstleistung darstellen.

Analyse auf Grundlage von 12 der 12 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 27. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

12
V1076-23 27. Apr. 2023

Beiträge und kulturelle Aktivitäten eines Vereins können von der MwSt. befreit sein, sofern die Voraussetzungen eines sozialen Kulturbetriebs erfüllt sind

SG de Impuestos sobre el Consumo
establecimiento cultural privado de carácter socialpatrocinio publicitarioconvenio de colaboración empresarialexención de IVAentidad sin fines lucrativos LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3656-20 29. Dez. 2020

Steuerbefreiung für Einnahmen eines Sportvereins bei Körperschafts- und Umsatzsteuer abhängig von Gesellschaftszweck und Art der Tätigkeit

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad sin ánimo de lucroactividad económicaentidad de carácter socialexención parcialpatrocinio publicitario LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 9.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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