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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Finanzielle Verbindlichkeiten: doktrinäre Entwicklung der DGT

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 14 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die steuerliche Behandlung finanzieller Verbindlichkeiten richtet sich nach den Rechnungslegungsstandards, sofern das LIS (Gesetz über die Körperschaftsteuer) keine spezifischen Korrekturregeln vorsieht. Erträge aus Schuldenerlassen, verstanden als jeglicher Verzicht oder die Befreiung von Schulden, sind von der 70 %-Beschränkung für den Verlustvortrag ausgeschlossen. Die Einstufung als Finanzertrag hängt davon ab, ob die gerichtliche Entscheidung die Erlöschung oder den Erlass der Verpflichtung gemäß dem PGC (Allgemeiner Rechnungslegungsplan) vorsieht.

Die Position der DGT bleibt stabil bei der Anwendung der Rechnungslegungsstandards zur Bestimmung von Finanzerträgen und -aufwendungen. Es ist eine wichtige Präzisierung hinsichtlich der Natur von Schuldenerlassen und deren Behandlung beim Verlustvortrag zu beobachten. Es sind keine doktrinären Wendungen festzustellen, sondern eine technische Anwendung des LIS und des PGC auf spezifische Sachverhalte.

Wendepunkte

  1. V0931-24

    Legt fest, dass jede Art von Schuldenerlass von der 70 %-Beschränkung für den Verlustvortrag ausgeschlossen ist und sich nicht nur auf den Bereich des Insolvenzgesetzes beschränkt.

Analyse auf Grundlage von 14 der 14 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

14
V1961-25 16. Okt. 2025

Bei als Finanzierungsleasing eingestuften Lease-Back-Geschäften entstehen keine steuerlichen Erträge und die Abschreibung des Vermögenswerts bleibt unberührt

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
lease-backarrendamiento financierométodo de estimación directapasivo financieroamortización LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0048-17 13. Jan. 2017

Die individuelle Bemessungsgrundlage muss der entsprechenden Absicherungsqualifizierung auf Ebene der steuerlichen Gruppe entsprechen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
consolidación fiscalcobertura de flujos de efectivocobertura de la inversión neta de negociosbase imponible individualeliminaciones LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 23
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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