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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ununterbrochene Beteiligung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 8 Auskünfte · 2014–2020

Geltende Auffassung

Um den Sonderregime anzuwenden, muss die empfangende Einheit in Spanien ansässig sein oder eine Betriebsstätte haben. Der Einbringer muss die Beteiligungen im vorangegangenen Jahr ununterbrochen halten und nach der Einbringung eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital der Einheit halten. Die Transaktion muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen.

Die Position der DGT bleibt in allen analysierten Auskünften konstant. Es wird systematisch die Notwendigkeit des ununterbrochenen Besitzes während des vorangegangenen Jahres, der Schwellenwert von 5 % des Eigenkapitals vor und nach der Transaktion sowie das Vorliegen gültiger wirtschaftlicher Gründe bekräftigt.

Analyse auf Grundlage von 7 der 8 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 1. Oktober 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

8
V1607-20 26. Mai 2020

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der LIS-Voraussetzungen möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación no dinerariarégimen especial de fusionesreestructuración empresarialmotivos económicos válidosfondos propios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87.1.cLIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 89.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3178-17 12. Dez. 2017

Anforderungen für das Sonderregime für Sacheinlagen und die Dividendenbefreiung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación no dinerariarégimen especialmotivos económicos válidosexención de dividendosfondos propios LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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