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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Aktienoptionen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 15 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Gewährung von Kaufoptionen stellt einen Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs dar, der durch die Differenz zwischen dem Marktwert der Aktie und dem gezahlten Preis bewertet wird. Um den Abzug von 30 % anzuwenden, muss der Zeitraum der Entstehung mehr als zwei Jahre betragen haben, und dieser Abzug darf in den vorangegangenen fünf Veranlagungszeiträumen nicht auf andere ähnliche Einkünfte angewendet worden sein. Die Steuerbefreiung von 12.000 Euro setzt voraus, dass das Angebot allen Arbeitnehmern zu denselben Bedingungen unterbreitet wird.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung der Gewährung als Arbeitslohn und der Voraussetzungen für den Abzug von 30 % konstant. Es wurden Aspekte zur Bewertung als Sachbezug und zur Anwendung der 12.000-Euro-Befreiung präzisiert. Die Rechtsprechung bestätigt, dass das Einkommen auch dann bestehen bleibt, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionen nicht mehr für das Unternehmen tätig ist.

Wendepunkte

  1. V1218-22

    Präzisiert, dass die Befreiung von 12.000 Euro nicht anwendbar ist, wenn das Angebot nicht allen Arbeitnehmern zu denselben Bedingungen unterbreitet wird.

  2. V2721-23

    Stellt fest, dass die Gewährung ein Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs ist, selbst wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ausübung nicht mehr für das Unternehmen tätig ist.

Analyse auf Grundlage von 15 der 15 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 26. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

15
V1133-24 23. Mai 2024

Verlust der Steuerbefreiung bei Aktienüberlassung durch zu kurze Haltedauer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajo en especieopciones de compraexención por entrega de accionesperíodo de generaciónganancia patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2721-23 6. Okt. 2023

Ausübung von Aktienkaufoptionen gilt als Arbeitslohn in Form von Sachbezügen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del trabajo en especieopciones de compraperiodo de generaciónvalor de mercadoexención LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1218-22 31. Mai 2022

Keine 12.000-Euro-Freistellung bei Aktienoptionen bei Einzelangeboten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos en especieopciones de compraperiodo de generaciónexención de accionesreducción del 30% LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 18.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1766-16 21. Apr. 2016

Kein Arbeitsentgelt bei übertragbaren Aktienkaufoptionen zu Marktpreisen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
opciones de comprarendimientos del trabajorenta en especietransmisibilidadganancia patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 17.2.e
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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